06.300 · Standesinitiative · 2006-02-03
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 25
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Abs. 2
Diese Leistungen umfassen:
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g. die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie die Rettungskosten;
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