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06.3203 · Interpellation · 2006-05-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im September 2005 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in Bezug auf den Verkauf von Suva-Immobilien übernommen.

Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. In welchem Stadium befinden sich die Ermittlungen?

2. Sind seit Herbst 2005 Fortschritte zu verzeichnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nachdem die Bundesanwaltschaft das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren am 3. Oktober 2005 formell eröffnet hatte, wurde der Fall am 16. Januar 2006 dem eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur Voruntersuchung übergeben.

2. Dies ist zu bejahen. Aufgrund der intensiven Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei liess sich der Tatverdacht so weit erhärten, dass die Ermittlungsakten dem zuständigen eidgenössischen Untersuchungsrichter übergeben wurden.

Antwort des Bundesrates.