07.056 · Geschäft des Bundesrates · 2007-06-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Zusammenfassung
Bericht des Bundesrates vom 8. Juni 2007 an die Bundesversammlung über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran
Ausgangslage
Gemäss den Artikeln 67ff. des Militärgesetzes (MG) und der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) können Truppen den zivilen Behörden auf deren Verlangen Hilfe leisten, unter anderem zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland. Werden mehr als zweitausend Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Ist der Einsatz vor der Session beendet, so erstattet der Bundesrat Bericht (Art. 70 Abs. 2 MG).
(Quelle: Botschaft des Bundesrates)
Verhandlungen
Beide Räte nahmen diskussionslos vom Bericht Kenntnis.