07.429 · Parlamentarische Initiative · 2007-03-23
Erledigt
Ausgangslage
Die parlamentarische Initiative von Jakob Büchler (CEg, SG) verlangt eine Fristverlängerung für die Sanierung von Schiessanlagen. Der Bund soll sich an den entsprechenden Sanierungskosten bis 2012 bzw. 2020 beteiligen.
Nach geltendem Umweltschutzgesetz werden solche Abgeltungen gewährt, wenn nach dem 1. November 2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich dringen. Diese Frist kann durch die Stilllegung der Anlagen oder die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge eingehalten werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zu verlängern und dabei zwischen Kugelfängen in Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko bedeuten, zu unterscheiden. In den Grundwasserschutzzonen soll die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert werden.
Diese Unterscheidung soll die betroffenen Kreise ermutigen, mit der Sanierung der Kugelfänge fortzufahren, damit sich die Situation bei Ablauf der neuen Frist nicht mehr gleich präsentiert wie heute. Gleichzeitig soll so auch verhindert werden, dass durch eine zu kurz bemessene Frist die beschränkten personellen und finanziellen Mittel der Behörden absorbiert werden und dann bei dringenderen Altlastensanierungen fehlen.
(Quelle: Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates)
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) regelt in Artikel 32e Absatz 3 Buchstabe c die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen.
Diese Bestimmung des USG ist am 1. November 2006 in Kraft getreten.
Die Kugelfänge, die in belasteten Standorten liegen, müssen bis 2012 saniert sein.
Begründung
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) regelt im Artikel 32e Absatz 3 Buchstabe c die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Kugelfängen bei Schiessanlagen.
Das Bundesgesetz setzt die Frist der Sanierung auf den 1. November 2008 fest. Diese Frist kann nicht eingehalten werden, weil die Kantone zuerst die Schadenskataster erstellen müssen. Damit kann festgestellt werden, um welche Standorte es sich handelt, die saniert werden müssen.
Die Gemeinden müssen die Budgets erstellen, um die Sanierungskosten zu planen. Die Kostenbeteiligung des Bundes von 40 Prozent entfällt, wenn die sanierungsbedürftigen Kugelfänge bis am 1. November 2008 nicht bezeichnet sind.
Kugelfänge, die saniert werden müssen, werden mit neuen Kugelfangkästen ausgerüstet, die das Eindringen der Geschosse ins Erdreich verhindern.
Diese Kugelfangkästen werden von zwei Firmen hergestellt, die lizenziert sind. Diese Firmen sind heute schon auf Jahre hinaus ausgebucht.
Damit eine umweltgerechte Sanierung möglich ist, muss die Frist für die Sanierung und Entsorgung bis 2012 verlängert werden.
Verhandlungen
Der Nationalrat nahm die Vorlage ohne Diskussion einstimmig an. Im Ständerat lag ein Mehrheitsantrag vor. Damit sollte die Frist für die Sanierung von Zonen, bei denen der Grundwasserschutz nicht betroffen ist, von 2020 auf 2016 verkürzt werden. Der Ständerat folgte jedoch einer Kommissionsminderheit und stimmte der Version des Nationalrats zu. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, in der Schlussabstimmung mit einer Gegenstimme angenommen.
In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 194 zu 0 und im Ständerat mit 41 zu 1 Stimmen angenommen.