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07.5023 · Fragestunde. Frage · 2007-03-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat einmal mehr die Beschwerdeinstanzen in Asylfragen kritisiert.

Kann der Bundesrat Parlament und Volk beruhigen, indem er bekräftigt, dass er die Gewaltentrennung, das demokratische Grundprinzip unseres Staates, achtet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gewaltentrennung stellt ein zentrales Grundprinzip unseres Staatswesens dar. Die Gewalten müssen in ihrem Kompetenzbereich unabhängig Entscheide fällen und diese Entscheide durchsetzen können. Die Gewaltentrennung darf jedoch nicht dazu führen, dass es einer Gewalt untersagt wird, sich zu Folgen von Entscheiden anderer Gewalten öffentlich zu äussern. In diesem Sinne wird der Bundesrat der Gewaltentrennung auch weiterhin hohe Beachtung schenken.