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07.5337 · Fragestunde. Frage · 2007-12-10

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Am 23. November 2007 erschoss ein Soldat mit seiner Dienstwaffe eine 16-jährige Jugendliche.

Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Lang 06.3197 und Hollenstein 05.3492 betont, dass er an der geltenden Regelung festhalten möchte.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Befürwortet er eine baldige Änderung der Bestimmungen über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, welche die Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus vorsehen würde?

2. Gibt es für die Zwischenzeit eine Möglichkeit, Soldaten, die ihre Waffe im Zeughaus hinterlegen möchten, dafür eine Bewilligung zu erteilen?

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