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Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Verlängerung des Bundesbeschlusses

08.046 · Geschäft des Bundesrates · 2008-05-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 30. Mai 2008 zur Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken

Ausgangslage

Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die eidgenössischen Räte die Bewilligung von Gaskombikraftwerken an die vollumfängliche Kompensation der verursachten CO2-Emissionen geknüpft. Der Bundesbeschluss wurde vom Bundesrat zusammen mit einer Ausführungsverordnung am 15. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

Beide Erlasse sind befristet bis zur Überführung der Kompensationspflicht ins CO2-Gesetz, längstens aber bis Ende 2008. Der Bundesrat stellt fest, dass diese Zeit für die Ausarbeitung einer Änderung des CO2-Gesetzes und deren parlamentarische Beratung nicht ausreicht, weil eine Anhörung der interessierten Kreise unumgänglich ist. Er beantragt deshalb eine Verlängerung des Bundesbeschlusses bis längstens Ende 2010. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)

Verhandlungen

Die Vorlage wurde von beiden Räten ohne Diskussion angenommen. Im Nationalrat votierte in der Gesamtabstimmung noch die Hälfte der SVP-Fraktion gegen diesen Bundesbeschluss, in der Schlussabstimmung gab es nur noch eine Gegenstimme. Der Ständerat befürwortete die Verlängerung des Bundesbeschlusses einstimmig.

In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 175 zu 1 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.

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