08.322 · Standesinitiative · 2008-10-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, unter dem Dritten Titel der Allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches das Erste Kapitel so zu ändern, dass es wieder im freien Ermessen des Gerichtes liegt, welche Art von Strafe es auferlegen will.