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08.3759 · Postulat · 2008-11-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen betreffend Einspeisevergütungen dahingehend zu ändern sind, dass die Fristen betreffend Anmeldung, Projektfortschrittsmeldung und Inbetriebnahmemeldung für die Wasserkraft und die Windenergie gleich lang sind.

Begründung

Da für Wasserkraft und Windenergie im Wesentlichen dieselben Einsprachemöglichkeiten bestehen, sollte die Windenergie nicht schon nach zwei Jahren von der Anmeldeschlange gestrichen werden, wo für die Wasserkraft vier Jahre gelten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will das ganze System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im nächsten Jahr aufgrund der ersten echten Betriebserfahrungen gründlich analysieren, dem Parlament darüber und über allenfalls zu ergreifende Anpassungen Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollen unter anderem auch die festgelegten Termine überprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.