08.5054 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Voraussichtlich tritt am 1. Juli 2009 der EU-Zollkodex für den grenzüberschreitenden Warenverkehr in Kraft. Dieser verlangt 1 bis 24 Stunden Voranmeldepflicht an der EU-Aussengrenze. Für Grenzkantone mit täglichem Warenaustausch ist diese Einschränkung schädlich.
Ist der Bundesrat bereit, sich für eine regionale Ausnahme zugunsten der Grenzkantone einzusetzen?