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Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abgangsentschädigungen als Aufwand bei den Unternehmen wird auf höchstens eine Million Franken beschränkt

08.523 · Parlamentarische Initiative · 2008-12-19

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Mit einer Steuergesetzrevision sollen in Zukunft die Unternehmen die Abfindungen nur noch bis zu einem Betrag von einer Million Franken von der Steuer absetzen können.

Begründung

Das Ziel ist eine präventive Eindämmung der Exzesse bei den Managergehältern und den sogenannten goldenen Fallschirmen. Andere Länder diskutieren ähnliche Massnahme, und in Holland ist die Einführung einer entsprechenden Sondersteuer auf Abgangsentschädigungen der Manager bereits beschlossen worden.

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