Ausgabenbremse. Aufhebung der undemokratischen Bestimmung über das qualifizierte Mehr
09.484 · Parlamentarische Initiative · 2009-09-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung wird aufgehoben.
Begründung
Es ist zutiefst undemokratisch, dass eine Minderheit eines Rates aufgrund der Bestimmung über das qualifizierte Mehr im Rahmen der Ausgabenbremse einen Artikel, der von der Mehrheit der Mitglieder dieses Rates unterstützt wird, zu Fall bringen kann.