09.5063 · Fragestunde. Frage · 2009-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im FMG ist in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f der Zugang zu den Kabelkanalisationen, sofern diese über eine ausreichende Kapazität verfügen, für alle Fernmeldeanbieter geregelt.
- Wie stellt der Bundesrat diesen Zugang zu den Kabelkanalisationen für Investitionen durch andere Fernmeldeanbieter als der marktbeherrschende Anbieter sicher?
- Gibt es klare Definitionen, wann ein "Rohr" voll ist oder bei welcher Belegung noch Kapazitäten vorhanden sind?