10.317 · Standesinitiative · 2010-03-22
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert:
- für Lastwagen im Strassenverkehrsgesetz wieder das Maximalgewicht von 40 Tonnen (beziehungsweise von 44 Tonnen im unbegleiteten kombinierten Verkehr) und die Maximalgrösse von 18,75 Metern Länge, 4 Metern Höhe und 2,6 Metern Breite einzuführen;
- klar gegen die Versuche mit Gigalinern in der EU Stellung zu beziehen.