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10.320 · Standesinitiative · 2010-05-19

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass:

- die Prostitution der Minderjährigen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten wird;

- die Personen, welche die Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nehmen, strafrechtlich verfolgt werden;

- die Minderjährigen, welche der Prostitution nachgehen, nicht bestraft, sondern durch erfahrene Spezialisten - selbst im Falle von gelegentlicher Prostitution - unterstützt werden.

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