10.320 · Standesinitiative · 2010-05-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass:
- die Prostitution der Minderjährigen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten wird;
- die Personen, welche die Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nehmen, strafrechtlich verfolgt werden;
- die Minderjährigen, welche der Prostitution nachgehen, nicht bestraft, sondern durch erfahrene Spezialisten - selbst im Falle von gelegentlicher Prostitution - unterstützt werden.