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10.3799 · Motion · 2010-10-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so zu ergänzen (Art. 13ff.), dass die Krankenkassen jährlich in ihrem Geschäftsbericht die Entschädigungssumme für den gesamten Verwaltungsrat und die Entschädigungssumme für den Vorstandspräsidenten und den CEO einzeln offenlegen müssen.

Begründung

Schon heute ist es bei einigen Krankenkassen Usanz, dass die Gesamtsumme für den Vorstand bzw. die summe für den Vorstandspräsidenten und den CEO im Geschäftsbericht offengelegt werden. Diese Offenlegung schafft bei den Versicherten (Grundversicherung) Vertrauen. Alle Krankenkassen sollen den gleichen Richtlinien unterliegen.

In den Medien werden fast täglich Meldungen über Vorstandshonorare und CEO-Honorare von Krankenkassen vermeldet, die zu einer grossen Unsicherheit in der Bevölkerung führen. Mit einer Offenlegung der Abgeltungen wird im stark subventionierten Gesundheitsbereich den gegenseitigen Ausspielungen Einhalt geboten und das Vertrauen der Versicherten gestärkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des neuen Aufsichtsgesetzes, dessen Vorentwurf Ende 2010 in die Vernehmlassung gesendet wird.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.