Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)"
10.459 · Parlamentarische Initiative · 2010-06-22
Finanzdepartement
Erledigt
Ausgangslage
Am 22. Juni 2010 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher ein indirekter Gegenvorschlag den beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen gegenübergestellt werden soll. Am 29. Juni wurde ihr von der zuständigen Schwesterkommission im Rahmen der Vorprüfung Zustimmung erteilt.
Inhaltlich lehnt sich die Kommissionsinitiative stark an das Konzept der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des Hauseigentümerverbands Schweiz an. Die von der WAK-S ausgearbeitete Gesetzesvorlage weist in der Besteuerung aber zwei augenfällige Unterschiede gegenüber den Volksinitiativen auf: Erstens ist sie in Bezug auf die steuerlichen Anreize moderater, weil sie die auf dem Bausparkonto angefallenen Vermögenserträge den Einkommenssteuern und das Bausparguthaben der kantonalen Vermögenssteuer unterstellt. Zweitens enthält sie klare Vorgaben für die Besteuerungsmodalitäten bei zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen.
Auf der Basis des am 21. Oktober 2010 angenommenen Vorentwurfs und des erläuternden Berichts beschloss die WAK-S, eine Vernehmlassung bei den ständigen Vernehmlassungsadressaten und weiteren interessierten Kreisen durchzuführen. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass der indirekte Gegenvorschlag bei den Kantonen auf massive Ablehnung stösst: 22 Stände sprechen sich dagegen aus, Basel- Landschaft und Genf unterstützen das Ansinnen, Neuenburg nimmt keine klare Haltung ein, und Appenzell Ausserrhoden verzichtete auf eine Vernehmlassungsantwort.
Bei den Parteien ist die Bilanz gemischt: EVP, Grüne und SP lehnen die Vorlage ab, CVP, CSP und SVP stimmen zu. Die FDP ist unter dem Vorbehalt einverstanden, dass der indirekte Gegenvorschlag mit dem sogenannten Energie- Bausparen ergänzt wird, das ein konstitutives Element der Steuervergünstigung aus der Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens bildet. Schliesslich sprechen sich 15 Verbände für und 9 gegen den Vorschlag aus. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)
Wortlaut
Der Bundesversammlung wird folgendes Bundesgesetz über die Förderung des Bausparens als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" zur Beschlussfassung beantragt:
Bundesgesetz über die Förderung des Bausparens
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2009 und in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom ...,
beschliesst:
Ziff. I
1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)
Art. 33 Abs. 3 (neu)
a. Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der Höhe von höchstens 10 000 Franken jährlich von den steuerbaren Einkünften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten können diesen Abzug je für sich beanspruchen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Abzugs und passt den Höchstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann längstens während zehn sich folgenden Jahren geltend gemacht werden.
b. Ab Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Spargelder innert fünf Jahren von der steuerpflichtigen Person für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz verwendet werden. Die Steuer wird nacherhoben, wenn in den ersten fünf Jahren ab Erwerb die Nutzung der Liegenschaft auf Dauer geändert oder wenn das Eigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass der erzielte Erlös zum Erwerb einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird.
2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
Art. 9a (neu) Wohneigentumsförderung mittels Bausparen
Die Kantone fördern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mittels Bausparen. Sie beachten dabei die folgenden Grundsätze:
a. Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der Höhe von höchstens 10 000 Franken jährlich von den steuerbaren Einkünften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten können diesen Abzug je für sich beanspruchen. Der Kanton regelt die Einzelheiten des Abzugs und passt den Höchstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann längstens während zehn sich folgenden Jahren geltend gemacht werden.
b. Ab Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Spargelder innert fünf Jahren von der steuerpflichtigen Person für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz verwendet werden. Die Steuer wird nacherhoben, wenn in den ersten fünf Jahren ab Erwerb die Nutzung der Liegenschaft auf Dauer geändert oder wenn das Eigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass eine Ersatzbeschaffung im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e vorliegt.
Art. 72k (neu) Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Änderung vom ...
Die Kantone führen das Bausparen spätestens fünf Jahre nach der Inkraftsetzung von Artikel 9a ein.
Ziff. II
Referendum und Inkrafttreten
Abs. 1
Diese Gesetzesänderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Verhandlungen
Der Ständerat trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den indirekten Gegenentwurf seiner
Kommission ein, veränderte diesen in der kurzen Detailberatung leicht und verabschiedete ihn mit 17 zu 17 Stimmen dank Stichentscheids des Ratspräsidenten (Siehe dazu: 09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen).
Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hatte den indirekten Gegenentwurf mit 15 zu 8 Stimmen angenommen und empfahl seinem Rat, es ihr gleich zu tun. Eine überfraktionelle Kommissionsminderheit hatte Antrag auf Nichteintreten gestellt. Die Minderheit kritisierte den Gegenentwurf mit den gleichen Argumenten, mit denen sie bereits gegen die beiden Initiativen (Siehe: 09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen) argumentiert hatte: Die Initiativen - und auch der indirekte Gegenentwurf - seien eher Steuerspar- als Bausparvorlagen. Auch dieser würde vor allem jene begünstigen, die es sich ohnehin leisten könnten, überhaupt Wohneigentum zu erwerben und er verkompliziere das Steuerrecht, indem er einen neuen Abzug einführe. Und auch der indirekte Gegenvorschlag spreche nicht das kollektive Eigentum von Genossenschaften an. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf attestierte zwar dem Gegenentwurf eine höhere Transparenz und Klarheit als den beiden Initiativen, lehnte diesen jedoch in Namen des Bundesrates auch ab. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass 22 Kantone gegen die Einführung des Bausparens seien. Ausserdem wies sie darauf hin, dass es keine signifikante Korrelation zwischen der Möglichkeit des Bausparens und hoher Wohneigentumsquote gäbe: So weise der Kanton Wallis eine Wohneigentumsquote von 62 Prozent aus, ohne dass dort das Bausparen gesetzlich verankert sei. Die Kommissionsmehrheit wies auf den Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums, auf die längerfristig positiven volkswirtschaftlichen Effekte und auf die Aussicht hin, dass - würde der indirekte Gegenentwurf angenommen - die Initianten beider Volksbegehren die Bereitschaft signalisiert hätten, die Initiativen zurückzuziehen. Mit 111 zu 64 Stimmen trat der Rat auf den indirekten Gegenentwurf ein. Links-grün hatte praktisch geschlossen gegen Eintreten gestimmt und war dabei von einer Minderheit aus der CEg-Fraktion unterstützt worden.
In der Detailberatung lehnte der Rat sämtliche Minderheitsanträge ab. In der Gesamtabstimmung nahm er den indirekten Gegenentwurf mit 101 zu 65 Stimmen an. Wie beim Entscheid über Eintreten votierte Links-grün mit Unterstützung einer Minderheit aus der CEg-Fraktion gegen den Entwurf. Das gleiche politische Kräfteverhältnis führte mit 111 zu 64 Stimmen zur Annahme des Entwurfes in der Schlussabstimmung.
Der Ständerat lehnte jedoch den indirekten Gegenentwurf in seiner Schlussabstimmung mit 22 gegen 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. (Siehe: 09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen).