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10.474 · Parlamentarische Initiative · 2010-06-18

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.40) wird wie folgt geändert:

Art. 24

...

Abs. 5

In den Informations- und Diskussionssendungen sowie in den Sendungen, die der Wissensvermittlung dienen, ist in der Regel die Standardsprache zu verwenden.

Begründung

Den neuesten Statistiken des Bakom ist zu entnehmen, dass die Mehrheit der audiovisuellen Programme des Deutschschweizer Radios und Fernsehens in Mundart gehalten ist. Dieser starke Trend der Medien hin zum Dialekt ist Ausdruck des Willens der SRG, so nahe wie möglich an das Deutschschweizer Publikum heranzukommen. Gleichzeitig entfernt sich die SRG damit aber vom Publikum in den lateinischen Landesgegenden der Schweiz, das nur Standarddeutsch versteht. Aus diesem Grund schlage ich folgenden Kompromiss vor: Unterhaltungs-, Kultur- und Sportsendungen, die stark der Identitätsstiftung dienen und mit Emotionen zu tun haben, können in Dialekt gehalten werden. Hingegen sollen Informations- und Diskussionssendungen sowie Sendungen, die der Vermittlung naturwissenschaftlichen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Wissens dienen und kopflastiger sind, in der Regel in Standarddeutsch gehalten werden.

Damit kommen sowohl die Deutschschweizer Bedürfnisse nach regionaler Identität wie auch die Bedürfnisse der lateinischen Minderheiten und der Immigrantinnen und Immigranten in unserem Land auf ihre Rechnung.