10.476 · Parlamentarische Initiative · 2010-06-18
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Sprachengesetz (SR 441.1) wird wie folgt geändert:
Art. 9
...
Abs. 1bis
Die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wenden sich in einer der Amtssprachen an ein breiteres Publikum. Vorbehalten bleiben Äusserungen im internationalen Umfeld.
...
Begründung
Seit ein paar Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien Dialekt sprechen. Als oberste Behörde des Landes muss unsere Regierung aber die Verfassung respektieren, und ihre Mitglieder müssen eine der Amtssprachen verwenden. Ihre Äusserungen müssen stets für die ganze Bevölkerung zugänglich sein. Dies gebietet der Respekt gegenüber den lateinischen Minderheiten. Bundesrätinnen und Bundesräte, die übermässigen Gebrauch vom Dialekt machen, vermitteln den Eindruck, dass das Hochdeutsche in der Schweiz eine zweitrangige Sprache sei. Aus diesem Grund muss im Sprachengesetz festgelegt werden, dass die obersten Behörden des Landes sich in einer Landessprache ausdrücken müssen. Vorbehalten bleiben selbstverständlich Situationen in einem internationalen Umfeld, in denen Englisch oder eine andere Fremdsprache verwendet wird.