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10.5163 · Fragestunde. Frage · 2010-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Warum sieht die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein zwar "kontrollierte Ursprungsbezeichnungen" vor, jedoch nicht die Verwendung der Kurzbezeichnung "KUB/AOC", die sich mittlerweile eingebürgert hat?

- Ab wann wird es den Weinproduzenten aufgrund einer einfachen Verordnungsänderung erlaubt sein, diese Kurzbezeichnung auf den Weinetiketten zu verwenden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.