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10.5163 · Fragestunde. Frage · 2010-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Warum sieht die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein zwar "kontrollierte Ursprungsbezeichnungen" vor, jedoch nicht die Verwendung der Kurzbezeichnung "KUB/AOC", die sich mittlerweile eingebürgert hat?

- Ab wann wird es den Weinproduzenten aufgrund einer einfachen Verordnungsänderung erlaubt sein, diese Kurzbezeichnung auf den Weinetiketten zu verwenden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

Anerkennung der Kurzbezeichnung KUB/AOC | Lexipedia | Lexipedia