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10.5259 · Fragestunde. Frage · 2010-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach dem Tod eines nigerianischen Asylsuchenden während seiner Zwangsausschaffung hat das BFM beschlossen, die zwangsweisen Rückschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden bis zur Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse einzustellen. Die Ergebnisse sind bis heute nicht bekannt, doch das BFM hat am 21. Mai 2010 trotzdem beschlossen, die Ausschaffungen wieder aufzunehmen.

Ist der Bundesrat nicht der Meinung, man hätte nach dem Vorsorgeprinzip vorgehen und mit der Fortsetzung der Ausschaffungen bis zur Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse warten sollen?

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