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11.301 · Standesinitiative · 2011-01-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht, folgende gesetzliche Regelungen zu schaffen:

"ultimate fighting"

a. Die Durchführung von Kampfveranstaltungen in "mixed martial arts" oder "ultimate fighting" wird in der Schweiz verboten.

b. Es wird ein Verbot erlassen, Bildmaterial von solchen Veranstaltungen in den Schweizer Medien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

c. Das Trainieren und das Ausüben von "mixed martial arts" und "ultimate fighting" wird verboten.

Gewaltvideospiele

d. Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen. Weiter sind administrativ-rechtliche Massnahmen zu treffen (wie z. B. eine eidgenössische Zulassungsstelle), die einen einheitlichen und umfassenden Kinder- und Jugendschutz in der Schweiz gewährleisten.