Verbesserung des Schutzes von jungen Erwachsenen im Rahmen des Konsumkreditgesetzes
11.317 · Standesinitiative · 2011-11-17
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den verbesserten Schutz junger Erwachsener in Ausbildung im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit aufgefordert. Im Besonderen müssen die Anforderungen, welche junge Erwachsene in Ausbildung zur Erlangung eines Konsumkredites respektive zum Abschluss eines Abzahlungsvertrages erfüllen müssen, deutlich erhöht werden.