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Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone

11.320 · Standesinitiative · 2011-12-16

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Schwyz folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen nach folgenden Grundsätzen anzupassen bzw. zu ergänzen:

1. Die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs ist zu erhöhen, indem die finanziellen Mittel zielgerichteter eingesetzt werden.

2. Allen ressourcenschwachen Kantonen ist mit dem Ressourcenausgleich eine Mindestausstattung (Pro-Kopf Ausstattung mit finanziellen Ressourcen in Prozenten des schweizerischen Durchschnitts) zu garantieren.

3. Ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichen, sollen keine finanziellen Mittel erhalten ("neutrale Zone").

4. Es sollen nur so viele finanzielle Ressourcen der ressourcenstarken Kantone umverteilt werden, dass - bei gleichbleibender oder reduzierter Verteilsumme - die garantierte Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone gewährleistet ist.