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11.401 · Parlamentarische Initiative · 2011-01-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 131a Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.