11.401 · Parlamentarische Initiative · 2011-01-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 131a Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.