11.418 · Parlamentarische Initiative · 2011-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Ausgangslage
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22. Januar 2016
Übersicht
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision soll der Berufsstatus der Pflegefachpersonen (bis anhin in der Gesetzgebung als "Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner" bezeichnet) aufgewertet werden. Das längst nicht mehr zutreffende Image eines Hilfsberufs soll überwunden werden. Pflegefachpersonen sollen mit ihren spezifischen Kompetenzen besser wahrgenommen und ihre Rolle in einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung gestärkt werden.
Neu sollen die Pflegefachpersonen einen Teil der Pflegeleistungen, nämlich die Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege (inkl. psychiatrische Grundpflege) nicht mehr auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbringen, sondern sie sollen direkten Zugang zu den Patientinnen und Patienten haben - sowohl im Spital als auch als selbständige und auf eigene Rechnung tätige Pflegefachperson, als Angestellte eines Pflegeheims und als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause. Für die Behandlungspflege ist weiterhin ein Auftrag oder eine Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich. Der Bundesrat wird die Leistungen definieren. Diese Aufwertung des Berufsstatus soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern.
Pflegefachpersonen sollen deshalb ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 KVG aufgenommen werden. Auch die übrigen Gesetzesbestimmungen zu den Pflegefachpersonen sind anzupassen, wie auch die diesbezüglichen Verordnungsbestimmungen. Auf Verordnungsebene werden zudem die Fragen der Umsetzung zu klären sein, wie insbesondere die erforderlichen Kompetenzen und Bildungsabschlüsse. Weitere Fragen wie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung bedürfen der Klärung zwischen den Tarifpartnern.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die neue Regelung zu einer Ausweitung der Pflegeleistungen und damit zu einem Anstieg von Kosten und Prämien führen könnte, sind flankierende Massnahmen vorgesehen: Die vorderhand bis zum 30. Juni 2016 befristete Kompetenz der Kantone zur bedarfsabhängigen Zulassung von Leistungserbringern soll auf die Pflegefachpersonen ausgedehnt werden. Zudem sollen Pflegefachpersonen nur mit jenen Versicherern direkt abrechnen können, mit denen sie vorgängig einen Zulassungsvertrag haben abschliessen können.
Der Bundesrat soll dem Parlament fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung insbesondere über die wirtschaftlichen Auswirkungen Bericht erstatten. Vorsichtshalber ist vorgesehen, dass die Änderungen nach sechs Jahren ausser Kraft treten.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden.
Begründung
Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen mitverantwortlichen und in einen eigenverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen künftig in der Pflege eigenständiger arbeiten und handeln können.
1. Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege nehmen zu
Die Einführung der Fallpauschalen und die neue Pflegefinanzierung verändern die Pflegesituation grundlegend. Die Pflege wird immer mehr zur Drehscheibe der interdisziplinären Betreuung der Patienten. Je früher die Patienten entlassen werden, umso qualifizierter muss die Pflege sein. Zudem verändern die zunehmende Hochaltrigkeit und der chronische Charakter vieler Krankheiten die Versorgungsansprüche der Patienten.
Generell wird die Bedeutung und Nachfrage nach Pflege markant zunehmen. Die Pflege ist ein wesentlicher Teil der Grundversorgung. Damit sachgerechte, effiziente und kostengünstige pflegerische Leistungen in den Spitälern, Ambulatorien, in der Spitex, im Langzeitbereich und in den Pflegeheimen erbracht werden können, muss die Pflege über entsprechende gesetzlich verankerte Kompetenzen verfügen.
2. Prekäre Personalsituation
Wegen grossem Personalmangel und hoher Fluktuation werden die Probleme in der Pflege immer grösser. Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
3. Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe
Das diplomierte Pflegefachpersonal wird an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausgebildet. Die Pflegenden übernehmen bei ihren vielfältigen Tätigkeiten automatisch grosse Verantwortung. Mit der gesetzlichen Anerkennung dieser Verantwortung der Pflege wird die Attraktivität des Berufes gesteigert. Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben.
4. Kostensenkung
Die heute obligatorische ärztliche Anordnung auch für Patienten, die über längere Zeit ausschliesslich pflegerische Leistungen benötigen, verursacht unnötige Kosten und administrativen Aufwand. Aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen können ausgebildete Pflegefachleute die Notwendigkeit und Art der pflegerischen Leistung selber beurteilen und diese auch effizient erbringen. Die Wirtschaftlichkeit muss verbessert und die Kostensenkung gefördert werden.
5. Keine Mengenausweitung
Die neue Kompetenzregelung etabliert nicht neue Leistungserbringer. Es geht um die sachgerechte Abgrenzung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben ohne Mengenausweitung.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 27.04.2016
Pflegefachpersonen dürfen nicht direkt mit Krankenkassen abrechnen
(sda) Pflegefachpersonen dürfen auch künftig nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Der Nationalrat hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Verband der Pflegerinnen und Pfleger will nun eine Volksinitiative lancieren.
Das Ziel stiess im Nationalrat auf breite Zustimmung: Der Pflegeberuf sollte attraktiver werden, damit der steigende Pflegebedarf gedeckt werden kann.
Die konkreten Gesetzesänderungen waren jedoch umstritten. Mit 118 zu 67 Stimmen beschloss der Rat am Mittwoch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ist der Gesetzesentwurf vom Tisch. Zu Fall brachte ihn eine Allianz von SVP und SP.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission hatte vorgeschlagen, dass Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen Grundpflegeleistungen ohne die Anordnung eines Arztes auf Kosten der Krankenversicherung durchführen dürfen.
Vertrag als Voraussetzung
Die neue Regelung sollte jedoch auf sechs Jahre befristet werden. Zudem sollten Pflegefachpersonen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.
Diese Einschränkungen hatte die Gesundheitskommission nach der Vernehmlassung vorgeschlagen. Sie wollte damit der Befürchtung entgegen treten, die Änderung könnte zu einer Mengenausweitung und somit zu Mehrkosten führen. Nun führten die Bestimmungen aber dazu, dass das Gesetz keine Mehrheit mehr fand, weil sich neben der SVP auch die SP dagegen stellte.
Steigende Kosten
Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der SVP warnten vor höheren Kosten und steigenden Krankenkassenprämien. Die Ansprüche an das Gesundheitswesen seien heute schon sehr hoch, sagte Verena Herzog (SVP/TG). "Je höher das Angebot an Leistungen, desto höher die Nachfrage." Das stetige Wachstum der Kosten müsse gebremst werden.
Die SP wiederum störte sich daran, dass die Krankenkassen die Wahl hätten, mit welchen Pflegefachpersonen sie Verträge abschliessen, wie Jean-François Steiert (SP/FR) erklärte. Sie sah darin einen ersten Schritt zur generellen Aufhebung des Vertragszwangs.
Auch Bundesrat warnt vor Kosten
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die geplante Gesetzesänderung. Er befürchtet Fehlanreize, zusätzlich erbrachte Leistungen und höhere Kosten. Wenn beispielsweise nach Stunden abgerechnet werde, gebe es einen finanziellen Anreiz, möglichst viele Leistungen zu erbringen, schrieb er in seiner Stellungnahme.
Gesundheitsminister Alain Berset sprach im Rat von einem "grundlegenden Systemwechsel", dessen Folgen schwer abzuschätzen wären. Nach Ansicht des Bundesrats könnte der Systemwechsel präjudizierende Wirkung haben: Andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Ergo- oder Physiotherapeuten könnten dieselben Bedingungen fordern.
Zahl der Abschlüsse gestiegen
Berset erinnerte auch an die bereits ergriffenen Massnahmen. Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe habe gezeigt, dass die Attraktivität und die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren bereits gestiegen seien.
Weitere Massnahmen zur Stärkung der Pflege seien geplant, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz. Die koordinierte Versorgung werde mit konkreten Projekten gestärkt.
Weg vom Hilfsberuf
Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen vergeblich auf die Alterung der Bevölkerung hin. Der Pflegebedarf werde zunehmen, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). "Die Pflege muss weg vom Hilfsberuf." Mit der Änderung könnten administrative Leerläufe vermieden werden.
Der Gesetzesentwurf ging auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Berner SVP-Nationalrats Rudolf Joder zurück. Er hatte mit seinem Vorstoss auf den steigenden Pflegebedarf und die prekäre Personalsituation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen reagiert.
Pflegefachpersonen planen Volksinitiative
Die Pflegefachpersonen hatten den Vorstoss begrüsst, zeigten sich jedoch von der geplanten Umsetzung enttäuscht. Es drohe die Gefahr, dass die Kernanliegen gar nicht erfüllt würden, kritisierte der Berufsverband der Pflegefachleute (SBK).
"Wir haben das Vertrauen in die Politik in dieser Sache verloren", sagte SBK-Präsidentin Helena Zaugg an einer Medienkonferenz im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen. Der Verband ziehe eine Volksinitiative in Betracht.
Nach dem Nein vom Mittwoch will der Berufsverband die Arbeiten an die Hand nehmen, wie er mittelte. Er nannte auch die Eckpunkte der Volksinitiative. Demnach soll der eigenverantwortliche Beitrag der Pflege in der Gesundheitsversorgung anerkannt werden. Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert werden.