11.446 · Parlamentarische Initiative · 2011-06-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:
In Ausführung von Artikel 40 der Bundesverfassung wird ein Bundesgesetz über die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (im Folgenden: Auslandschweizer) geschaffen. Dieses dient insbesondere folgenden Zwecken:
1. Entwicklung einer auslandschweizerpolitischen Gesamtstrategie des Bundes;
2. Zuweisung der Federführung in der Auslandschweizerpolitik an ein Departement;
3. Definition der Rechte und Pflichten der Auslandschweizer als allgemeiner Rahmen, in Ergänzung oder auch als Ersatz für die zurzeit in verschiedenen Erlassen verstreuten Normen;
4. Förderung der politischen Vertretung der Auslandschweizer und Definition der Rolle des Auslandschweizerrates und der Auslandschweizerorganisation;
5. Sicherstellung der Information der Auslandschweizer;
6. Förderung der internationalen Präsenz der Schweiz dank einer koordinierten Nutzung des Auslandschweizernetzwerkes;
7. Sicherstellung der internationalen Bildungspräsenz der Schweiz, insbesondere Förderung der Schweizer Schulen im Ausland;
8. Förderung der wachsenden internationalen Mobilität der Schweizerbürger, namentlich in der Aus- und Rückwanderung für die Ausbildung und die berufliche Entwicklung;
9. Förderung der Beziehungen der Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:
In Ausführung von Artikel 40 der Bundesverfassung wird ein Bundesgesetz über die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (im Folgenden: Auslandschweizer) geschaffen. Dieses dient insbesondere folgenden Zwecken:
1. Entwicklung einer auslandschweizerpolitischen Gesamtstrategie des Bundes;
2. Zuweisung der Federführung in der Auslandschweizerpolitik an ein Departement;
3. Definition der Rechte und Pflichten der Auslandschweizer als allgemeiner Rahmen, in Ergänzung oder auch als Ersatz für die zurzeit in verschiedenen Erlassen verstreuten Normen;
4. Förderung der politischen Vertretung der Auslandschweizer und Definition der Rolle des Auslandschweizerrates und der Auslandschweizerorganisation;
5. Sicherstellung der Information der Auslandschweizer;
6. Förderung der internationalen Präsenz der Schweiz dank einer koordinierten Nutzung des Auslandschweizernetzwerkes;
7. Sicherstellung der internationalen Bildungspräsenz der Schweiz, insbesondere Förderung der Schweizer Schulen im Ausland;
8. Förderung der wachsenden internationalen Mobilität der Schweizerbürger, namentlich in der Aus- und Rückwanderung für die Ausbildung und die berufliche Entwicklung;
9. Förderung der Beziehungen der Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz.
Begründung
In Beantwortung des Postulates Lombardi über "die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt" (04.3571) hat der Bundesrat im Juni 2010 einen Bericht über die Auslandschweizerpolitik des Bundes vorgelegt. Darin gelangt der Bundesrat unter anderem zum Schluss, es stelle sich "die berechtigte Frage, ob es angesichts des andauernden zahlenmässigen Wachstums der Auslandschweizergemeinschaft und ihrer damit einhergehenden zunehmenden politischen Bedeutung nicht an der Zeit wäre, eine eigentliche, kohärente Auslandschweizerpolitik zu formulieren ... Die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage sowie die Stärkung der bereits bestehenden Funktion des Auslandschweizerdienstes als Guichet unique für alle Auslandschweizerfragen könnte den Rahmen dafür liefern ..."
Der Bundesrat stimmt darin mit den Schlussfolgerungen überein, welche der Auslandschweizerrat an seiner Sommersitzung 2010 in Bezug auf die Auslandschweizerpolitik gezogen hat und die ihn zur Verabschiedung einer Skizze zu einem Auslandschweizergesetz veranlasst haben. Um eine kohärente Politik des Bundes gegenüber den Auslandschweizern zu gewährleisten, ist die Schaffung eines Ausführungsgesetzes zum Auslandschweizerartikel 40 der Bundesverfassung erforderlich. Diese muss die allgemeinen Grundsätze definieren, ohne welche die Auslandschweizerpolitik Stückwerk ohne übergeordnetes Konzept bleibt.
Um in der Auslandschweizerpolitik die Kohärenz sicherzustellen und Synergieverluste zu vermeiden ist eine Klärung der Kompetenzen auf Bundesebene unumgänglich. Notwendig ist ebenfalls eine bessere Einbindung der Auslandschweizer - immerhin ein Zehntel des Schweizervolkes - in die politischen Prozesse, insbesondere was deren Vertretung anbelangt. Nachdem die Chancen einer direkten Vertretung in den eidgenössischen Räten äusserst gering sind, gilt es alternative Formen der Mitwirkung und Interessenwahrung zu definieren.
Aufgrund ihres Wirkens, ihrer Beziehungen und ihrer Erfahrungen leisten die Auslandschweizer dem Lande wertvolle Dienste und tragen zu seiner Prosperität bei. Im Rahmen der voranschreitenden Globalisierung bilden mobile Landsleute Bindeglieder und Akteure auf wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Ebene. Damit die Schweiz grösstmöglichen Nutzen aus der zunehmenden internationalen Verflechtung ziehen kann, sind Massnahmen notwendig, die einerseits die internationale Mobilität unserer Staatangehörigen erleichtern und andererseits die Beziehungen zwischen den Auslandschweizern und ihrem Herkunftsland verstärken.
Zahlreiche Länder sind sich dieser Zusammenhänge bewusst und verfolgen eine Migrationspolitik, welche ihre eigenen Staatsangehörigen einbezieht. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz eine kohärente auslandschweizerpolitische Strategie entwickelt.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 05.06.2014
Registrierte Auslandschweizer kommen automatisch ins Stimmregister
(sda) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen sich nicht mehr bei einer Botschaft oder einem Konsulat anmelden müssen. Tun sie das aber, sollen sie auch Eintrag im Stimmregister der für sie zuständigen Gemeinde finden. Bisher mussten sie sich zweimal registrieren lassen.
Mit diesen und anderen Differenzen geht das neue Auslandschweizergesetz, das zahlreiche bisherige Erlasse für die über 700'000 im Ausland lebenden Schweizer erstmals zusammenfasst, zurück an den Ständerat. Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) zurück.
Im Nationalrat wollten alle Fraktionen ausser der SVP auf die Vorlage eintreten. Hans Fehr (SVP/ZH) sprach von einem "Unding mit 85 Artikeln", einer überflüssigen "Lex Lombardi", welche einzig auf jenen "wichtigen und gewichtigen" Tessiner Politiker zurückgehe. Wo alles funktioniere, müsse niemand Gesetzte machen.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) zeigte zwar Verständnis für Fehrs antibürokratischen "Furor". Ein kohärentes Gesetz anstatt vieler verstreuter Erlasse sei jedoch bei weitem benutzerfreundlicher.
Automatischer Stimmregistereintrag
Den neuen Automatismus mit dem Stimmregistereintrag begründete der Nationalrat am Donnerstag bei der Beratung des Auslandschweizergesetzes mit einem gewissen Anreiz, sich auch im Auslandschweizerregister registrieren zu lassen.
Der Ständerat hatte als Erstrat noch an der Registrierungspflicht festgehalten. Die Registrierungspflicht geht darauf zurück, dass jeder Wehrpflichtige zur Generalmobilmachung in die Heimat hätte eilen müssen.
Der Nationalrat sprach sich zum einen aus Mangel an Sanktionsmöglichkeiten und zum anderen aus Spargründen auf Bundesebene gegen die Pflicht aus. Eine Pflicht, die sich nicht durchsetzen lasse, bringe nichts.
Kommissionssprecher Andreas Gross (SP/ZH) erinnerte zudem daran, dass auch die Zuhausegebliebenen nicht zwei Anmeldungen brauchen, um ihr Stimmmaterial zu erhalten.
Einsprache erhob Bundespräsident und Aussenminister Didier Burkhalter. Der Automatismus komme die Gemeinden teuer zu stehen. Ob jemand wirklich stimmberechtigt sei, sei schwer überprüfbar, und viele Auslandschweizer hätten nach Jahrzehnten oder Generationen nur noch schwache Bande zur Heimat.
Demokratisierung der Auslandschweizerorganisation
Neu fügte der Nationalrat ebenfalls die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ausdrücklich ins Gesetz ein, was der Ständerat nicht getan hatte.
Im Nationalrat hiess es aber, dass diese Organisation das wichtigste Bindeglied zwischen Heimat und Ausgewanderten sei. Zudem soll der Auslandschweizerrat künftig demokratisch gewählt werden, was schliesslich Schweizern nicht schlecht anstehe.
Gross sagte, ihm seien Klagen zu Ohren gekommen, dass es bei der Zusammenstellung der Delegation jeweils zu ziemlichen "Kungeleien" komme und nicht gerade musterdemokratisch zugehe. Befürchtungen, angehende Delegierte müssten einen weltweiten Wahlkampf führen, konterte er mit dem Hinweis auf moderne Technologien.
Schule raus
In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 137 zu 52 Stimmen. Dabei war das Gesetz nach der Detailberatung gar nicht mehr das von Fehr befürchtete "Ungetüm".
Der Rat speckte es nämlich tüchtig ab, indem er das eine ansehnliche Anzahl von Paragraphen umfassende Regelwerk für Schweizerschulen und andere Lehranstalten im Ausland wie schon der Erstrat aus der Vorlage kippte.
Das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz war am 21. März von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Die Referendumsfrist läuft. Hätte es im Auslandschweizergesetz bleiben müssen, hätte sich das Inkrafttreten verzögert.
Kommt hinzu, dass das Auslandschweizergesetz ein Rahmengesetz für die Beziehung zwischen Bürger und Staat ist, wie Burkhalter sagte. Das Gesetz für Schweizer Schulen reguliert jedoch Institutionen und die Subventionen. Zudem gingen mehrheitlich ausländische Zöglinge an die Schweizerschulen, sodass die Regelung im Auslandschweizergesetz sogar sachfremd sei, sagte Burkhalter.
Debatte im Ständerat, 09.09.2014
Ständerat beharrt auf Registrierungspflicht für Auslandschweizer
(sda) Der Ständerat beharrt darauf, dass sich im Ausland lebende Schweizer wie schon heute auch künftig ins Auslandschweizerregister eintragen lassen müssen. Er folgte am Dienstag der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.
Das heutige System habe sich bewährt, begründete Filippo Lombardi (CVP/TI) den Antrag der SPK. Ohne das Obligatorium riskiere die Schweiz, die Hälfte dieser über 730'000 Köpfe zählenden Gemeinschaft zu verlieren. "Es gibt keine Sanktion, wenn man sich nicht an die Immatrikulationspflicht hält. Es ist eine Art moralische Pflicht."
Aussenminister Didier Burkhalter plädierte für die Freiwilligkeit und die Motivation dazu, sich eintragen zu lassen. Der Rat folgte aber mit 34 gegen 8 Stimmen der SPK-Mehrheit.
Wer vom Ausland aus in der Schweiz abstimmen und wählen will, muss sich nach dem Willen der kleinen Kammer in der zuständigen Gemeinde ein zweites Mal registrieren lassen, nämlich im Stimmregister. Auch hier blieb der Ständerat auf seiner anfänglichen Linie - und in diesem Fall auch auf jener des Bundesrates.
Auf die obligatorische Registrierung bei einem Konsulat oder einer Botschaft pocht auch der Auslandschweizerrat. An seiner Sitzung Mitte August verabschiedete er eine entsprechende Resolution. Eine globale, kohärente Auslandschweizerpolitik bedinge die Erreichbarkeit der Schweizer im Ausland, heisst es darin.
Für die Verbindung zwischen Bund und Auslandschweizern sei die Registrierung zwingend. Die Beziehung unter Schweizern im Ausland und von Auslandschweizern zur Heimat muss gemäss Verfassung gefördert werden. Und in Krisen oder bei Konflikten könne nur mit der Registrierungspflicht die gesamte Diaspora kontaktiert werden.
Der Nationalrat hatte im Sommer beschlossen, dass die Eintragung ins Auslandschweizerregister freiwillig sein soll und folgte damit der Linie des Bundesrates. Als Anreiz für eine Registrierung will der Nationalrat aber alle Schweizer automatisch ins Stimmregister aufnehmen lassen, die im Register erfasst sind.
Debatte im Nationalrat, 15.09.2014
Auslandschweizer - Registrierungspflicht für im Ausland wohnende Schweizer bleibt
(sda) Die Rechte und Pflichten der über 730'000 Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen werden in einem neuen Gesetzt gebündelt. Der Nationalrat hat am Montag die letzten Differenzen in der Vorlage ausgeräumt. Auslandschweizer müssen sich weiterhin registrieren lassen.
Die Frage der Registrierungspflicht hatte im Parlament zu reden gegeben. Der Bundesrat und zunächst auch der Nationalrat hatten die obligatorische Registrierung abschaffen wollen.
Registrierungspflicht bleibt
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) hingegen setzte sich dafür ein, das Obligatorium beizubehalten. Der Ständerat wollte dies ebenfalls und setzte sich in der Differenzbereinigung durch. Ebenso setzte die kleine Kammer durch, dass wer vom Ausland aus in der Schweiz abstimmen will, sich zusätzlich ins Stimmregister eintragen lassen muss.
Der Nationalrat hätte wie der Bundesrat nur noch eine freiwillige Registrierung gewollt - als Anreiz, sich eintragen zu lassen, sollten die Auslandschweizer mit der Meldung automatisch ins Stimmregister eingetragen werden. Am Montag schloss die grosse Kammer sich in beiden Punkten stillschweigend dem Ständerat an.
Nicht einig waren sich die Räte bisher auch darüber gewesen, wie präzise die Rolle und die Aufgabe der Auslandschweizer-Organisation (ASO) umschrieben werden sollte. Der Nationalrat hätte ausführlichere und striktere Bestimmungen gewünscht als der Ständerat und der Bundesrat.
Die rot-grüne Minderheit im Nationalrat wünschte zudem Bestimmungen zur Wahl des von der ASO bestellten Auslandschweizerrates. Mindestanforderungen für die Wahl sollten festgeschrieben und damit sichergestellt werden, dass der Auslandschweizerrat demokratisch legitimiert sei und Anliegen der Schweizer im Ausland vertrete, sagte Nadine Masshardt (SP/BE).
Die Mehrheit schloss sich nun aber dem Ständerat an, der diese Präzisierungen zur Rolle und zur Aufgabe der ASO ablehnte. Sie und auch der Bundesrat lehnten Gesetzesbestimmungen für die privatrechtlich organisierte Organisation wie die ASO ab.