11.5147 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:
Ist die Schweiz durch die von ihr unterzeichnete Menschenrechtskonvention angesichts der dramatischen Lage für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ashraf-Camps, die ohne medizinische Versorgung und Medikamente auskommen müssen, nicht dazu verpflichtet zu handeln - sei es auch nur durch einen Protest vor der internationalen Gemeinschaft?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.