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11.5422 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das am 1. September 2011 in Kraft getretene BAG-Kreisschreiben Nr. 7.1 verletzt gemäss Privatim (schweizerische Datenschutzbeauftragte) das KVG.

- Verletzt das Kreisschreiben mit der Aufforderung zur systematischen Lieferung von Patientendaten an die Versicherer den Datenschutz?

- Verletzt es den Entscheid des Parlamentes vom September 2007, dass die Diagnosen und Prozeduren nicht systematisch auf die DRG-Rechnung gehören (AB 2007 N 442-446)?

- Darf ein Kreisschreiben die Versicherer zur Nichtbezahlung von Rechnungen aufrufen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

Wird der Datenschutz mit einem Kreisschreiben ausgehöhlt? | Lexipedia | Lexipedia