12.3988 · Motion · 2012-11-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens zur nächsten Agrarvorlage 2018-2021 eine Änderung von Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1) vorzulegen, wonach künftig alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökonomie, Soziales und Ökologie - zu berücksichtigen sind. Die Parameter, welche zur Bewertung der Nachhaltigkeit verwendet werden, sind entsprechend anzupassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.