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12.4056 · Postulat · 2012-12-05

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, nach dem Vorbild des Integrationsberichtes von 1999 eine vergleichende Analyse möglicher Auswirkungen eines EU-Beitritts, eines EWR-Beitritts und der Fortsetzung des Bilateralismus auf die Schweiz vorzulegen.

Begründung

Es wird immer deutlicher, dass die Schweiz an einem europapolitischen Scheideweg angelangt ist. Es macht den Anschein, als ob die EU den Auf- und Ausbau der Beziehungen zur Schweiz auf dem Weg sektorieller Abkommen nicht mehr fortsetzen will. Sie fordert ultimativ eine Antwort auf die "institutionelle Frage" als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen. Sie selbst bietet als institutionelle Lösungen den Beitritt zur EU oder zum EWR an, der Bundesrat sucht immer noch einen dritten, schweizerischen Weg. Nach Jahren der Tabuisierung des Beitritts der Schweiz zu EWR oder EU gibt es neuerdings Anzeichen für eine gedankliche Deblockierung der Europadebatte. Damit die Diskussionen sachlich und konstruktiv geführt werden können, braucht es eine aktualisierte Informationsgrundlage, wie sie im Jahre 1999 der "Integrationsbericht" geliefert hatte. Seither hat sich die Ausgangslage in der Schweiz und in der EU aber so stark verändert, dass der Integrationsbericht über weite Teile veraltet ist. Eine auf den aktuellen Stand der Dinge gebrachte Neuauflage drängt sich auf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010 festgehalten hat, überprüft er die verschiedenen europapolitischen Instrumente ständig, um je nach Entwicklung Anpassungen vornehmen zu können. Am 30. November 2012 hat der Bundesrat bekräftigt, dass er überzeugt bleibt, dass der bilaterale Weg derzeit das beste europapolitische Instrument zur Wahrung der Interessen der Schweiz ist. Deshalb sollen in erster Linie die Anstrengungen zur Erneuerung des bilateralen Wegs weiterverfolgt und die begonnenen konstruktiven Gespräche mit der EU über die im Juni 2012 unterbreiteten institutionellen Vorschläge weitergeführt werden. Sollte sich ein Kosten-Nutzen-Vergleich der verschiedenen europapolitischen Instrumente als nützlich erweisen, so, wie dies im Rahmen des Berichtes vom 17. September 2010 vorgenommen wurde, ist der Bundesrat bereit, einen neuen Bericht zu erstellen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.