12.479 · Parlamentarische Initiative · 2012-09-28
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Siehe Geschäft 13.3005 Po. APK-N
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Begründung
Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass "der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV über eine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat entscheidet" (Antwort auf die Motion 10.3961). In Anbetracht der Tragweite einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bundesrat allein entscheidet. Es ist vielmehr dafür zu sorgen, dass dieser politische Entscheid wesentlich breiter abgestützt wird.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 03.06.2013
UNO - Entscheid über Kandidatur für UNO-Sicherheitsrat beim Bundesrat
(sda) Über eine Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat soll der Bundesrat entscheiden. Dies hat der Nationalrat am Montag entschieden. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Luzi Stamm (SVP/AG) verlangt, dass eine Kandidatur dem Parlament vorgelegt werden müsse.
Er wollte den Entscheid ausserdem dem fakultativen Referendum unterstellen. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss auf Antrag der Aussenpolitischen Kommission (APK) mit 107 zu 69 Stimmen ab.
Der Entscheid über eine Kandidatur liege in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrats, sagte Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL). Das Parlament sei im Rahmen der vorgesehenen Konsultationen genügend einbezogen.
Schneider-Schneiter erinnerte auch daran, dass die Möglichkeit einer befristeten Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat in der Botschaft zum UNO-Beitritt erwähnt sei. "Eine Mitgliedschaft ist kein Politikwechsel, es ist eine Konsequenz und eine Folge der Mitgliedschaft in der UNO", sagte sie.
Stamm: Zu wichtig für den Bundesrat
"Beim UNO-Sicherheitsrat werden extreme politische Entscheidungen getroffen", hielt Stamm dagegen. Er erwähnte insbesondere militärische Interventionen oder Boykotte gegen Staaten.
Darüber, ob sich die Schweiz an solchen Beschlüssen beteiligen soll, könne man geteilter Meinung sein. Die Frage sei aber, wer darüber entscheide: "Das ist eine derart wichtige Frage, dass darüber nicht allein der Bundesrat entscheiden darf", forderte Stamm.
Im Zusammenhang mit dem Vorstoss nahm der Nationalrat ein Postulat der APK an. Dieses verlangt vom Bundesrat einen Bericht, der die Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat im Lichte der schweizerischen Neutralität untersucht. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, einen solchen Bericht zu verfassen.
Anfang 2011 hatte er entschieden, die Schweiz für die Jahre 2023/2024 auf die Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe des UNO-Sicherheitsrats setzen zu lassen. Das Gremium hat fünf ständige und zehn nichtständige Mitglieder, die jeweils für zwei Jahre von der UNO-Generalversammlung gewählt werden.