12.5216 · Fragestunde. Frage · 2012-06-01
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen mit der Begründung abgewiesen, sie sei nicht berechtigt, gegen eine nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip erteilte Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit Beschwerde einzureichen. Der Schweizer Obstverband, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizer Milchproduzenten und das Kantonale Labor Zürich haben das gleiche Schicksal erlitten. Darum meine Frage:
Wer ist beschwerdeberechtigt, wenn es weder die Konsumentinnen und Konsumenten noch die Produzentinnen und Produzenten sind?