12.5394 · Fragestunde. Frage · 2012-11-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Aufgrund ihres groben Verhaltens wurden acht Asylbewerber im Kanton Neuenburg einfach aus ihrem Asylzentrum ausgewiesen und sich selber überlassen.
- Ist das Bundesamt für Migration (BFM) über dieses Vorgehen informiert?
- Hat ein Kanton das Recht, einem Asylbewerber jegliche Betreuung vorzuenthalten, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsbestimmungen des Bundes und des entsprechenden Kantons?
- Wenn nein: Was gedenkt der Bund zu unternehmen, um den Kanton Neuenburg an seine Verpflichtungen zu erinnern?