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Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich

13.3980 · Postulat · 2013-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Bürokratie und Auflagen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Plätzen für familienergänzende Betreuung zu prüfen.

Begründung

In gut zehn Jahren hat der Bund rund 247 Millionen Franken Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung investiert und massgeblich dazu beigetragen, dass zwischen Februar 2003 und Januar 2013 rund 40 000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden konnten. Aufgrund dieser Tatsache sollte der Bund auf die Kantone zugehen, auch wenn die Zuständigkeit für die Betriebsbewilligungen in der Pflegekinderverordnung geregelt ist und diese bei Kantonen und Gemeinden liegt.

Immer wieder wird von hohen bürokratischen Hürden und unverständlichen Auflagen gesprochen, die für die Betriebsbewilligungen im Zusammenhang mit familienergänzender Kinderbetreuung notwendig sind - Hürden und Auflagen, welche nicht für die Qualitätssicherung notwendig sind.

Nach zehn Jahren Laufzeit des Gesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist es notwendig, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen prüft, wie die Schaffung von Plätzen für die familien- und schulergänzende Betreuung durch den Abbau von Auflagen und Vorschriften unbürokratischer unterstützt werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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