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13.4169 · Postulat · 2013-12-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern es betreffend die Besteuerung von Grenzgängern Handlungsbedarf gibt. Der Bundesrat wird aufgefordert, die aktuellen Regelungen aufzulisten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Bundesrat soll abklären, ob einerseits Bedarf besteht, bestehende internationale Vereinbarungen zu aktualisieren, und andererseits, welche Auswirkungen eine einseitige Kündigung seitens der Schweiz der Grenzgängerabkommen auf die betroffenen Kantone hätte. Zusätzlich soll er abklären, ob eine Harmonisierung der verschiedenen Systeme der Grenzgängerbesteuerung sinnvoll ist.

Begründung

In jedem Grenzkanton gibt es ein anderes System zur Besteuerung der Grenzgänger. Es gibt keine aktuelle Übersicht über die verschiedenen Systeme. Manche Vereinbarungen sind heute veraltet und müssten dringend an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, welche das Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit sich brachte. Einige Kantone möchten ihre Vereinbarungen anpassen, sind diesbezüglich aber auf die Unterstützung des Bundes angewiesen, da es eine Bundeskompetenz ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 einen Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht wurde zur Beantwortung des von Nationalrat Meinrado Robbiani eingereichten Postulates 11.3607 erstellt und behandelt im Wesentlichen die im vorliegenden neuen Postulat angesprochenen Punkte. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen.

Eine Kopie des Berichtes ist auf folgender Internetseite abrufbar:

http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00467/index.html?lang=de&msg-id=51382

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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