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13.5138 · Fragestunde. Frage · 2013-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das BFM empfiehlt bei wiederholten Verstössen gegen Bewilligungs- und Meldevorschriften, Missachtung von Strichzonen, Täuschung der Behörden im Zusammenhang mit selbstständiger Erwerbstätigkeit Einreiseverbote bis zu 3 Jahren.

Ist dies mit Artikel 5 Anhang I FZA vereinbar, wonach das Recht auf Einreise (Art. 3 FZA in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Anhang I FZA) nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingeschränkt werden darf und nicht generalpräventiv (vgl. auch BVGer C-7549/2008 und BVGer C-7550/2008)?