13.5287 · Fragestunde. Frage · 2013-09-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Antwort auf die Interpellation 13.3530 wird der Kanton Zürich mit der Sanierung der Töss-Auen zwischen Dättlikon und Freienstein im Jahr 2015 beginnen. Der Kanton Zürich spricht hingegen von 2017 (frühestens) bzw. 2019 als Sanierungsstart.
1. Wie erklärt sich der Bundesrat diese Differenz?
2. Wie will er den eindeutigen Bestimmungen der Auen-Verordnung Nachachtung verschaffen, gemäss der die Sanierung der betroffenen Schiessanlage zeitnah angegangen werden muss?