13.5354 · Fragestunde. Frage · 2013-09-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat anerkannt, dass es im Interesse der beruflichen Grundbildung in der Schweiz notwendig ist, unter bestimmten Voraussetzungen das Mindestalter zu senken, ab dem Jugendliche für sogenannte gefährliche Arbeiten beschäftigt werden dürfen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)?
2. Wann wird diese Änderung voraussichtlich in Kraft treten?
3. Erachtet der Bundesrat neben der Änderung von Artikel 4 ArGV 5 auch eine Änderung von Artikel 9 derselben Verordnung als sinnvoll?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.