13.5527 · Fragestunde. Frage · 2013-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
EU-Staatsangehörige erhalten die Familienzulagen ungekürzt, wenn deren Kinder in der EU wohnen. An Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien werden die Zulagen, anders als an Schweizer Bürger, offenbar sogar weltweit exportiert.
- Was unternimmt der Bundesrat, um die Schlechterstellung von Schweizern gegenüber Ausländern zu beseitigen?
- Weshalb müssen Arbeitgeber einen Sozialabzug (z. B. 1,6 Prozent) leisten, wenn ihre Schweizer Arbeitnehmer für ihre Schweizer Kinder im Ausland keine Zulagen erhalten?