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13.5527 · Fragestunde. Frage · 2013-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

EU-Staatsangehörige erhalten die Familienzulagen ungekürzt, wenn deren Kinder in der EU wohnen. An Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien werden die Zulagen, anders als an Schweizer Bürger, offenbar sogar weltweit exportiert.

- Was unternimmt der Bundesrat, um die Schlechterstellung von Schweizern gegenüber Ausländern zu beseitigen?

- Weshalb müssen Arbeitgeber einen Sozialabzug (z. B. 1,6 Prozent) leisten, wenn ihre Schweizer Arbeitnehmer für ihre Schweizer Kinder im Ausland keine Zulagen erhalten?

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