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Steuerbelastung der Alleinstehenden im Vergleich zum Mehrpersonenhaushalt. Bericht

14.3361 · Postulat · 2014-05-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht darzustellen, wie sich die Steuerbelastung der Haushalte von alleinstehenden Personen in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu den Verheirateten bzw. den Konkubinatspaaren entwickelt hat und wie hoch die Belastungsunterschiede der verschiedenen Haushaltformen heute sind. Dabei sind die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten von Ein- und Mehrpersonenhaushalten mitzuberücksichtigen. Darzustellen ist dies anhand verschiedener repräsentativer steuerbarer Einkommen und unter Einbezug von einigen Kantonen, um die Gesamtsteuerbelastung real abzubilden.

Begründung

In der Schweiz leben in gut einem Drittel aller Haushalte Einzelpersonen. Es ist zu vermuten, dass die Mehrzahl der Einpersonenhaushalte ältere Personen und Frauen umfasst. In den letzten Jahren wurden mit verschiedenen Steuergesetzrevisionen (Tarife, neue Abzüge) Familien und Verheiratete entlastet. Die Entlastung von Verheirateten im Vergleich zu Konkubinatspaaren ist auch Gegenstand einer Volksinitiative. Es stehen nun neue Gesetzesrevisionen an. Hierbei ist nach dem Grundsatz der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch darauf zu achten, dass nicht Alleinstehenden-Haushalte benachteiligt werden.

Gemäss Bundesgericht (vgl. dazu BGE 110 Ia 7) müssen die Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlasten und dürfen sie andererseits im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten. Insofern ist es korrekt, dass Alleinstehende gegenüber allen anderen Lebensformen relativ mehr Steuern bezahlen müssen. Das Bundesgericht hat sich jedoch zur Höhe der zulässigen Mehrbelastung nicht geäussert.

Das Gebot der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt, dass auch bei verschiedenen Modellen der Ehegattenbesteuerung eine ausgewogene Belastungsrelation zwischen den Haushalten mit alleinstehenden und alleinerziehenden Personen und den Mehrpersonenhaushalten sichergestellt ist. Dazu ist es unabdingbar, die derzeitigen Belastungen zu kennen. Das ist Voraussetzung für adäquate politische Entscheide.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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