14.451 · Parlamentarische Initiative · 2014-09-26
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
1. Der Bund unterstützt die Kantone bei einer mehrjährigen Qualifizierungsoffensive im Berufsbildungsbereich, namentlich in der beruflichen Grundbildung.
2. Der Bund soll während vier Jahren jährlich maximal 50 Millionen Schweizerfranken für die Qualifizierungsoffensive den Kantonen zur Verfügung stellen. Diese finanzieren damit die Bildungskosten sowie allfälligen Erwerbsersatz für Qualifizierungswillige im Bereich Nachholbildung und Berufsintegrationsmassnahmen (u. a. Nachholen eines Berufsabschlusses, arbeitsmarktorientierte Förderung der Grundkompetenzen, Validierung, Wiedereinstieg usw.).
3. Der Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen ist analog der Projektfinanzierung (60 zu 40).
4. Die Qualifikationsoffensive wird von einer nationalen Informations- und Sensibilisierungskampagne begleitet.
5. Den Vollzug der Qualifikationsoffensive gewährleisten die Kantone in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt. Mitnahmeeffekte sind zu vermeiden.
6. Der Bund informiert jährlich über die Ergebnisse in den Kantonen.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
1. Der Bund unterstützt die Kantone bei einer mehrjährigen Qualifizierungsoffensive im Berufsbildungsbereich, namentlich in der beruflichen Grundbildung.
2. Der Bund soll während vier Jahren jährlich maximal 50 Millionen Schweizerfranken für die Qualifizierungsoffensive den Kantonen zur Verfügung stellen. Diese finanzieren damit die Bildungskosten sowie allfälligen Erwerbsersatz für Qualifizierungswillige im Bereich Nachholbildung und Berufsintegrationsmassnahmen (u. a. Nachholen eines Berufsabschlusses, arbeitsmarktorientierte Förderung der Grundkompetenzen, Validierung, Wiedereinstieg usw.).
3. Der Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen ist analog der Projektfinanzierung (60 zu 40).
4. Die Qualifikationsoffensive wird von einer nationalen Informations- und Sensibilisierungskampagne begleitet.
5. Den Vollzug der Qualifikationsoffensive gewährleisten die Kantone in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt. Mitnahmeeffekte sind zu vermeiden.
6. Der Bund informiert jährlich über die Ergebnisse in den Kantonen.
Begründung
Die Demografie und die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative führen in vielen Bereichen zu noch mehr Bedarf an inländischen Fachkräften. Dabei existiert ein sehr grosses Potenzial in der Bevölkerung, das mit geeigneten Massnahmen diese Fachkräfteknappheit entschärfen könnte, wie die Berichte des EVD von 2011 (1) sowie des SBFI von 2014 (2) zeigen. Eine Umfrage (3) bei Betrieben hat ergeben, dass die meistgesuchten Fachkräfte (4) jene mit einer soliden Berufsausbildung sind.
Entscheidend ist, dass die Mobilisierung der weiterbildungsfähigen und -interessierten Berufsleute rasch und unbürokratisch erfolgt. Deshalb soll der Fonds auf Bundesebene einen Anreiz bieten, dass die Kantone zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt eine entsprechende Offensive einleiten und durchführen, denn sie kennen den Bedarf vor Ort am besten.
Die Qualifizierungsoffensive konzentriert sich auf den Bereich der beruflichen Grundbildung. Im Bereich der höheren Berufsbildung hat der Bundesrat kürzlich entsprechende Massnahmen und Finanzmittel in Aussicht gestellt. Das ist sehr zu begrüssen. Eine grosse Lücke existiert jedoch bei der beruflichen Grundbildung (Nachholen eines Lehrabschlusses, arbeitsmarktorientierte Förderung der Grundkompetenzen, Validierungsverfahren, Wiedereinstieg usw.).
In diesem Bereich existiert ein Potenzial von etwa 600 000 erwachsenen Personen. Eine Studie hat aufgezeigt, dass etwa 20 Prozent davon das Potenzial für einen qualifizierenden Abschluss haben. Instrumente für die Nachholbildung für Erwachsene sind grundsätzlich vorhanden.
Das Problem: Viele Betroffene, aber auch die Arbeitgeber wissen oft nicht, dass es verschiedene praxistaugliche Angebote zur Nachholung der beruflichen Grundbildung gibt. Deshalb ist die begleitende Informations- und Sensibilisierungskampagne wichtig.
Das grösste Hindernis für die potenziell interessierten Personen sind jedoch ihre mangelnden finanziellen und zeitlichen Ressourcen. Darum sollen die Bildungskosten der beruflichen Nachhol- und Weiterbildung finanziert und auch die Möglichkeit eines beschränkten Erwerbsersatzes eröffnet werden.
1) Vgl. Fachkräfte für die Schweiz. Studie des EVD vom August 2011.
2) Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene, SBFI 2014.
3) Manpower-Umfrage zur Talentknappheit. Ergebnisse 2013.
4) Unterstützungsbedarf zur beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt. Berufsbildungsprojekte Wettstein von 2012.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 03.03.2016
Qualifizierungsoffensive scheitert am Nein der kleinen Kammer
(sda) Der Bund wird nicht beauftragt, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zusätzliche Mittel in die berufliche Grundbildung zu investieren. Der Ständerat hat eine parlamentarische Initiative zur beruflichen Grundbildung von Nationalrat Felix Müri (SVP/LU) abgelehnt.
Analog zu ihrer Bildungskommission zeigte sich die kleine Kammer am Donnerstag von Müris "Qualifizierungsoffensive" nicht überzeugt. Sie folgte mit 21 zu 17 Stimmen dem Antrag der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Damit ist diese vom Tisch. Der Nationalrat war mit dem Anliegen einverstanden gewesen.
Müri hatte verlangt, dass der Bund angesichts des Fachkräftemangels während vier Jahren jährlich 50 Millionen Franken in die berufliche Grundbildung investiert. Mit dem Geld sollten die Kantone das Nachholen eines Lehrabschlusses oder den beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.
Der Ständerat stellte sich auf den Standpunkt, der Bund habe wichtige Massnahmen bereits umgesetzt oder aufgegleist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Erwachsenen das Nachholen einer Grundbildung zu ermöglichen, seien schon vorhanden.
Um die Bestrebungen des Bundes in diesem Bereich zu unterstützen, hatte der Ständerat jedoch bereits ein Postulat beschlossen, das auch der Bundesrat unterstützt hatte. Dieses beauftragt die Regierung, bestehende Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch eine Förderung des Berufsabschlusses von Erwachsenen auszuschöpfen. Nutzniesser wären jene, die noch über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen.
Unterstützung von links
Die parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Müri erhielt Unterstützung von linker Seite. In der Schweiz hätten 600'000 Erwachsene keinen Berufsabschluss, sagte Anita Fetz (SP/BS). Das seien die zukünftigen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Unqualifizierte Leute hätten zunehmend schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
20 Prozent dieser Gruppe sei bereit, die Bildungslücke zu schliessen, doch dafür fehle ihnen Geld und Zeit. Hier setze die Initiative Müri an, indem sie die Kantone unterstütze, befand Fetz.
Auch Daniel Jositsch (SP/ZH) ortete ein grosses Problem. Fehlende Grundausbildung stelle ein grosses Armutsrisiko dar. "Es ist dringend nötig, hier Geld zu investieren", sagte der Präsident des Kaufmännischen Verbandes. Die Mehrheit des Ständerats folgte dieser Argumentation jedoch nicht.