14.5064 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Praxis des humanitären Visums zum Schutz Bedrohter weist gravierende Mängel auf (vgl. Fall P. Andemariam):
- der Zugang zu den Botschaften ist oft nicht gewährleistet;
- die generelle Annahme, dass bei Aufenthalt in einem Drittstaat kein Schutzbedürfnis mehr bestehe, ist falsch;
- die Gefährdungssituation der Betroffenen wird oft nicht fachmännisch und in der nötigen Tiefe abgeklärt;
- ablehnende Entscheide werden nicht individuell begründet.
Wie gedenkt der Bundesrat diese Mängel zu beheben?