14.5069 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Anfrage Rossini 13.1082 schreibt der Bundesrat, dass einer Person, die durch eine Fotofalle fotografiert wird, zivilrechtliche Klagen zur Verfügung stehen.
- Wie sieht die Umsetzung dieser Möglichkeit konkret aus?
- Wie werden die fotografierten Personen identifiziert, damit sie informiert werden und diese eine Klage einreichen können?
- Wenn die Personen nicht identifiziert werden können, wieso wird die Möglichkeit solcher Klagen vorgesehen?
- Ist das kohärent und umsetzbar?