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14.5069 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Anfrage Rossini 13.1082 schreibt der Bundesrat, dass einer Person, die durch eine Fotofalle fotografiert wird, zivilrechtliche Klagen zur Verfügung stehen.

- Wie sieht die Umsetzung dieser Möglichkeit konkret aus?

- Wie werden die fotografierten Personen identifiziert, damit sie informiert werden und diese eine Klage einreichen können?

- Wenn die Personen nicht identifiziert werden können, wieso wird die Möglichkeit solcher Klagen vorgesehen?

- Ist das kohärent und umsetzbar?