14.5159 · Fragestunde. Frage · 2014-03-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Verjährungspraxis der Schweiz. Beurteilt wurde eine Beschwerde eines Opfers von Asbestspätschäden.
Zieht die Schweiz das Urteil an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiter, oder akzeptiert sie es?